Der Burgerrat vertritt die Burgergemeinde nach aussen und besorgt die ihm übertragenen Geschäfte.
Der Burgerrat besteht mit seinem Präsidenten aus 5 Mitgliedern. Die Mitglieder des Burgerrates werden durch die Burgerversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Das Sekretariat besteht aus dem Burgerkassier und der Burgerschreiberin. Der Burgerrat lädt die Stimmberechtigten zur Versammlung ein
- im ersten Halbjahr, um die Rechnung zu beschliessen
- im zweiten Halbjahr, um den Voranschlag der laufenden Rechnung zu beschliessen
Der Burgerrat kann zu weiteren Versammlungen einladen. Die Versammlungen werden so angesetzt, dass möglichst viele Stimmberechtigte daran teilnehmen können. Stimmberechtigt ist, wer seit 3 Monaten in der Einwohnergemeinde Lotzwil Wohnsitz hat, im Stimmregister der Burgergemeinde eingetragen ist und das 18. Altersjahr zurückgelegt hat.